Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36903
VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817 (https://dejure.org/2008,36903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2008 - 13 A 07.1817 (https://dejure.org/2008,36903)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2008 - 13 A 07.1817 (https://dejure.org/2008,36903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagebefugnis eines Teilnehmers und Vorstandsmitgliedes auf Abberufung eines Vorstandsvorsitzenden einer Teilnehmergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Abberufung; Klage; Klagebefugnis; Leistungsklage; Vorstandsvorsitzender; Zulässigkeit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    § 23 Abs. 3 Satz 1 FlurbG ist für die Abberufung eines beamteten, nach bayerischem Landesrecht (§ 21 Abs. 7, § 26 Abs. 1 FlurbG, Art. 4 Abs. 1 Satz 1 AGFlurbG) vom Beklagten bestellten Vorsitzenden nicht anwendbar (so bereits BVerwG vom 9.10.1973 BVerwGE 44, 96 = RdL 1974, 66 = RzF 4 zu § 23 Abs. 3).

    Das schließt eine Anwendung des § 23 Abs. 3 Satz 1 FlurbG, der eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern im Übrigen (nur) zulässt, wenn sie ungeeignet sind oder ihre Pflichten verletzen, auf behördlich bestellte beamtete Vorsitzende ebenfalls aus (BVerwG vom 9.10.1973 a.a.O.).

    Diese auf der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 21 Abs. 7 FlurbG beruhende landesgesetzliche Regelung räumt dem ALE die Befugnis ein, den Vorstandsvorsitzenden einer Teilnehmergemeinschaft aus dem Kreis der technisch vorgebildeten Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes für Ländliche Entwicklung zu bestimmen und wieder abzuberufen (BVerwG vom 9.10.1973 a.a.O.; BayVGH vom 20.1.1972 RzF 3 zu § 21 Abs. 2).

    Der Sinn und Zweck der Bestimmung, die behördliche Leitung des Flurbereinigungsverfahrens zu gewährleisten (s. hierzu BVerwG vom 9.10.1973 a.a.O.), lässt ebenfalls keinen Ansatzpunkt dafür erkennen, dass mit ihr auch den Interessen der Teilnehmer oder der (anderen) Vorstandsmitglieder Rechnung getragen werden soll.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Abzustellen ist dabei vor allem auf den Zweck der die Ermächtigung zum behördlichen Handeln enthaltenden Rechtsvorschrift (BVerwG vom 19.9.1986 DVBl 1987, 476 = DÖV 1987, 297).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    18Dies gilt zunächst für den im Wege der allgemeinen Leistungsklage verfolgten Antrag auf Abberufung des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft G. (zur analogen Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO auf die allgemeine Leistungsklage s. z.B. BVerwG vom 26.1.1996 BVerwGE 100, 262/271 = NJW 1996, 2048; vom 5.2.1992 NVwZ-RR 1992, 371).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Das ist nicht der Fall, wenn durch die Ablehnung des begehrten behördlichen Handelns offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. BVerfG vom 9.1.1991 BVerfGE 83, 182/196; BVerwG vom 17.6.1993 BVerwGE 92, 313/316; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 65 zu § 42; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 93 zu § 42).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Das ist nicht der Fall, wenn durch die Ablehnung des begehrten behördlichen Handelns offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. z.B. BVerfG vom 9.1.1991 BVerfGE 83, 182/196; BVerwG vom 17.6.1993 BVerwGE 92, 313/316; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 65 zu § 42; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 93 zu § 42).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Die Befugnis, im Klageweg gegenüber dem Beklagten ein Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung verlangen zu können, ergäbe sich für den Kläger aus Art. 4 Abs. 1 Satz 1 AGFlurbG aber nur, wenn diese Norm (abstrakt) auch dem Schutz der Interessen Dritter in der Situation des Klägers, hier als Teilnehmer oder als Mitglied des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft, zu dienen bestimmt wäre (vgl. BVerwG vom 25.11.1986 BVerwGE 75, 147; Kopp/Schenke, RdNrn. 83 ff. zu § 42).
  • VGH Bayern, 26.01.1993 - 3 CE 93.79
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Grundsätzlich nicht ausreichend für die Bejahung eines subjektiven Rechts ist jedoch ein nur tatsächliches Betroffensein in eigenen Angelegenheiten (vgl. z.B. BayVGH vom 26.1.1993 BayVBl 1993, 243).
  • VGH Hessen, 20.01.1966 - F III 245/65
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Soweit sich der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Januar 1966 (RdL 1966, 328 = RzF 1 zu § 23 Abs. 1) beruft, vermag dies eine Klagebefugnis ebenfalls nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 29.05.1991 - 3 B 90.3484
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2008 - 13 A 07.1817
    Ob ein Rechtssatz des objektiven Rechts dem Schutz von Individualinteressen dient oder nicht, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. z.B. BayVGH vom 29.5.1991 BayVBl 1991, 567; Happ, a.a.O., RdNr. 87 zu § 42).
  • VG Regensburg, 09.07.2021 - RN 5 E 21.1351

    Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Übertragung von Spike-Proteinen von

    Das ist nicht der Fall, wenn durch die Ablehnung des begehrten behördlichen Handelns offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 13.3.2008 - 13 A 07.1817 - juris, Rn. 18 m.w.N.).

    Dies ist nicht der Fall, weil durch die Ablehnung des begehrten behördlichen Handelns offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 13.3.2008 - 13 A 07.1817 - juris, Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.2579

    Wird ein Klageverfahren von den Parteien aufgrund einer entsprechenden Empfehlung

    Eine vom Kläger am 20. Juli 2007 gegen den Freistaat Bayern erhobene Klage (Az. 13 A 07.1817) auf Abberufung des Vorstandsvorsitzenden blieb erfolglos (BayVGH vom 13.3.2008 RdL 2008, 291).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 13 AE 21.711

    Amtsenthebung des Vorstandes einer Teilnehmerversammlung im Flurbereinigungsrecht

    Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Abberufung von nach Landesrecht durch die Flurbereinigungsbehörde bestellte Vorstandsmitglieder einer Teilnehmergemeinschaft (BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V CB 71.72 - BVerwGE 44, 96 = RdL 1974, 66 = RzF 6 zu § 21 Abs. 6 FlurbG; BayVGH, U.v. 13.3.2008 - 13 A 07.1817 = BayVBl 2009, 152 = RdL 2008, 291 = RzF 8 zu § 21 Abs. 2 FlurbG; Wingerter in Wingerter/Mayr, FlurbG, a.a.O., 2018, § 23 Rn. 4).
  • VG München, 10.09.2021 - M 2 E 21.4060

    Kein Anspruch auf vorläufige Untersagung der Errichtung einer Straße

    Eine solche Möglichkeit besteht nicht, wenn durch die Vornahme der Handlung, deren Unterlassung begehrt wird, offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Antragsteller verletzt oder gefährdet sein können (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.3.2008 - 13 A 07.1817 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 13 AE 21.711

    Einstweilige Anordnung; kein Anspruch auf aufsichtliches Tätigwerden; Abberufung

    Denn diese Vorschrift gilt nicht für die Abberufung von nach Landesrecht durch die Flurbereinigungsbehörde bestellte Vorstandsmitglieder einer Teilnehmergemeinschaft (BVerwG, U.v. 9.10.1973 - V CB 71.72 - BVerwGE 44, 96 = RdL 1974, 66 = RzF 6 zu § 21 Abs. 6 FlurbG ; BayVGH, U.v. 13.3.2008 - 13 A 07.1817 = BayVBl 2009, 152 = RdL 2008, 291 = RzF 8 zu § 21 Abs. 2 FlurbG ; Wingerter in Wingerter/Mayr, FlurbG , a.a.O., 2018, § 23 Rn. 4).
  • VG Bremen, 25.05.2022 - 5 V 527/22

    Errichtung einer Wegeverbindung über das Bremer Galopprennbahngelände -

    Eine solche Möglichkeit besteht nicht, wenn durch die Vornahme der Handlung, deren Unterlassung begehrt wird, offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt oder gefährdet sein können (BVerwG, Urt. v. 12.12.2018 - 10 C 10/17 -, BVerwGE 164, 53-64, juris Rn. 17; BayVGH, Urt. v. 13.03.2008 - 13 A 07.1817 -, juris Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht